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Wir sind ab nun regelmäßig im CHEMIE REPORT mit einer ÖGMBT-Kolumne mit den neuesten Entwicklungen aus der österreichischen Life Science Szene vertreten. Wenn Sie einen interessanten Beitrag dazu leisten wollen, richten Sie Ihre Anfrage bitte an die Geschäftsstelle!

 

 

Eine wachsende Anzahl von Patenten kommt aus dem Bereich der Biotechnologie. Das europäische Patentamt unterstützt Universitäten beim Aufbau von Know-how. Biotechnologie ist heute zweifellos eine wichtige Innovationsquelle der europäischen Wirtschaft. Jahr für Jahr rangiert dieser Anmeldebereich beim Europäischen Patentamt (EPA) unter den Top 10. Die Anmeldungen reichen von Entwicklungen in der Medizin über industrielle Prozesse bis hin zu enzymatisch verstärkten Waschmitteln. Aber auch Erfindungen neuer Pflanzensorten und solche, in denen Tiere eine Rolle spielen, werden jedes Jahr zum Patent angemeldet. Derartige Patentanmeldungen sind möglich, weil das europäische Patentrecht Patentschutz grundsätzlich für alle Gebiete der Technik in Aussicht stellt. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sind im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) und der Biopatentrichtlinie der EU verankert.Das EPÜ – ein völkerrechtlicher Vertrag, den mittlerweile 38 Staaten, darunter alle EU-Mitgliedsstaaten, ratifiziert haben – wird inwesentlichen Punkten durch die Biopatentrichtlinie präzisiert. Diese Vorschriften legen nicht nur fest, was patentiert werden kann, sondernsie bestimmen auch die Grenzen des Patentschutzes: So sind beispielweise Erfindungen, deren Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würden, vom Patentschutz ausgeschlossen. Anhand dieser Regeln entscheiden die Patentprüfer des EPA, ob für eine angemeldete Erfindung – oder zumindest einen Teil von ihr – tatsächlich ein Patent erteilt werden kann. Sie führen…