Der Versuch, auf den es ankommt

Friday, 01 June 2012 00:00
Der Entwurf zu einem neuen Tierversuchsgesetz hat massive Kritik von Vertretern der Biowissenschaften nach sich gezogen. Folgt man den Formulierungen des vorgeschlagenen Gesetzestexts, hätten ganze Wissenschaftszweige mit erheblichen bürokratischen Hindernissen zu rechnen. Der vom Wissenschaftsministerium vorgelegte Entwurf zu einem neuen Tierversuchsgesetz bewegt derzeit die Gemüter – und das von sehr verschiedener Seite mit sehr verschiedener Motivation. Wollen die einen Tierversuche am liebsten so weit wie möglich verhindern, haben die anderen den hervorragenden Ruf der österreichischen Life Sciences vor Augen, die auf weiten Strecken auf das Tier als Modellorganismus angewiesen sind. Der Boulevard hat seine Meinung freilich schon getroffen. „Empörung über neues Gesetz – so leiden Tiere in Versuchs-Labors“ – so und so ähnlich konnte man in den vergangenen Wochen auf den Titelseiten auflagenstarker Blätter lesen. Die veröffentlichte Meinung schwenkte damit ganz auf die Linie von Tierschutz-Organisationen ein, nach deren Meinung die Kontroll- und Eingriffsrechte der Behörde viel zu wenig weit gehen. Einen Aufschrei gab es aber auch vonseiten der Wissenschaft. Zahlreiche renommierte Forschungsinstitutionen wie das Institut für Molekulare Pathologie (IMP), das Institut für Molekulare Biotechnologie (IMBA) oder das Forschungszentrum für Molekulare Medizin (CeMM) unterstützten eine gemeinsame Stellungnahme mit der Österreichischen Gesellschaft für Molekulare Biowissenschaften und Biotechnologie (ÖGMBT), in der mehr als 1.000 Forscher aus allen Disziplinen der Life Sciences vertreten sind. Die Wissenschaftler fürchten angesichts bürokratischer Hürden, die der Entwurf…

Keine Kontrolle von Forschungsinhalten

Friday, 01 June 2012 00:00
ÖGMBT-Vorstand Nikolaus Zacherl im Interview Was kritisiert die ÖGMBT am Entwurf zum Tierversuchsänderungsgesetz?  Unsere Kritik betrifft zweierlei: Einerseits das Vorgehen, andererseits den Inhalt. Zur Vorgehensweise: Da wurde einfach der Text der Richtlinie in Gesetzesform gegossen, ohne darauf zu achten, ob das der bisherigen österreichischen Terminologie entspricht. Warum hat man überhaupt ein neues Gesetz geschaffen und nicht nach einer detaillierten Prüfung des geltenden Tierversuchsgesetzes auf seine Richtlinienkonformität eine Novellierung des alten vorgenommen, wie es z.B. Deutschland macht? In diesem Fall hätte man z.B. die Dreigliederung der Genehmigungen – betreffend Versuchseinrichtung, Versuchsleiter und Versuch selbst – im Einklag mit der Richtlinie beibehalten können. Der vorliegende Entwurf bleibt hier unklar. Was sind aus inhaltlicher Sicht Ihre Hauptkritikpunkte? Es ist zu befürchten, dass der Schutz von Versuchstieren als Vorwand für die behördliche Kontrolle der österreichischen Forschung genommen wird. Es kann doch nicht sein, dass ganze Arbeitsprogramme von Forschungseinheiten genehmigungspflichtig sein sollen. Auch die Forderung nach Beiziehung „unabhängiger Sachverständiger“ im Genehmigungsverfahren ist abzulehnen. Angesichts der kleinen Anzahl von in Österreich mit dem Thema befassten Leuten wäre rasch bekannt, woran ein Institut oder eine Firma gerade wissenschaftlich arbeitet. Wir schlagen daher vor, hier nur öffentlich Bedienstete zuzulassen, die schon ex offo einer entsprechenden Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Weiters hat es überhaupt keinen Sinn, Tierversuche, deren Durchführung gesetzlich vorgeschrieben oder Voraussetzung für Marktzulassungen sind, einem neuerlichen Genehmigungsverfahren zu unterwerfen, ohne die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens auszuschöpfen, wie es…