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Wir sind ab nun regelmäßig im CHEMIE REPORT mit einer ÖGMBT-Kolumne mit den neuesten Entwicklungen aus der österreichischen Life Science Szene vertreten. Wenn Sie einen interessanten Beitrag dazu leisten wollen, richten Sie Ihre Anfrage bitte an die Geschäftsstelle!

 

 

Patentrecht für Uni-Forscher

on 31 October, 2013

Eine wachsende Anzahl von Patenten kommt aus dem Bereich der Biotechnologie. Das europäische Patentamt unterstützt Universitäten beim Aufbau von Know-how.

Biotechnologie ist heute zweifellos eine wichtige Innovationsquelle der europäischen Wirtschaft. Jahr für Jahr rangiert dieser Anmeldebereich beim Europäischen Patentamt (EPA) unter den Top 10. Die Anmeldungen reichen von Entwicklungen in der Medizin über industrielle Prozesse bis hin zu enzymatisch verstärkten Waschmitteln. Aber auch Erfindungen neuer Pflanzensorten und solche, in denen Tiere eine Rolle spielen, werden jedes Jahr zum Patent angemeldet. Derartige Patentanmeldungen sind möglich, weil das europäische Patentrecht Patentschutz grundsätzlich für alle Gebiete der Technik in Aussicht stellt. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sind im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) und der Biopatentrichtlinie der EU verankert.
Das EPÜ – ein völkerrechtlicher Vertrag, den mittlerweile 38 Staaten, darunter alle EU-Mitgliedsstaaten, ratifiziert haben – wird in
wesentlichen Punkten durch die Biopatentrichtlinie präzisiert. Diese Vorschriften legen nicht nur fest, was patentiert werden kann, sondern
sie bestimmen auch die Grenzen des Patentschutzes: So sind beispielweise Erfindungen, deren Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würden, vom Patentschutz ausgeschlossen. Anhand dieser Regeln entscheiden die Patentprüfer des EPA, ob für eine angemeldete Erfindung – oder zumindest einen Teil von ihr – tatsächlich ein Patent erteilt werden kann. Sie führen ihre Verfahren mit hohem Qualitätsanspruch durch: Nicht einmal 30 Prozent der eingereichten Biotechnologie-Patentanmeldungen führen letztlich zu einem Patent. Von den insgesamt 4.000 Patentprüfern beim EPA arbeiten allein rund 250 für die Prüfung von biotechnologischen Anmeldungen. Dabei wird ihr Spielraum ausschließlich durch das europäische Patentrecht und die Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EPA festgelegt.

 

Materialien für Dozenten und Studenten

Damit das europäische Patentrecht nicht nur für Anwaltskanzleien und Patentgerichte verständlich ist, sondern sich auch KMU, Hochschulen
oder
öffentlichen Verwaltungen erschließt, leistet die Europäische Patentakademie als Aus- und Fortbildungseinrichtung des EPA seit fast zehn Jahren Aufklärungsarbeit. Dabei schlägt sie mit ihren Angeboten einen weiten thematischen Bogen von geistigen Eigentumsrechten über die Bedeutung von Patenten und den Nutzen von Patentinformation bis hin zu den Möglichkeiten der kommerziellen Verwertung von Patenten. Auf Hochschulen richtet die Europäische Patentakademie ein besonderes Augenmerk, da das Wissen um Patentschutz und Patentinformation an vielen Fakultäten noch gering ist. Dozenten können deshalb auf Lehrmaterialien der Europäischen Patentakademie zurückgreifen und zudem E-Learning-Module zum Selbststudium nutzen. Zusammen mit Partnern organisiert die Akademie Train-the-Trainer-Seminare und -Workshops, um Lehrpersonal auf den Unterricht zu geistigen Eigentumsrechten vorzubereiten. Als Partner fungieren dabei nicht nur Technologietransferstellen, sondern auch wissenschaftliche Vereine wie die Österreichische Gesellschaft für Molekulare Biowissenschaften und Biotechnologie (ÖGMBT). Auch Studenten können direkt von der Akademie profitieren: Die ELearning-
Module sind für alle und jederzeit zugänglich. Das Erfinderhandbuch auf der Website des EPA bietet nicht nur angehenden Unternehmern
Orientierung, sondern besitzt auch alle Merkmale eines Skriptums. Die Europäische Patentakademie unterstützt zudem Rektorate und Technologietransferstellen in ihrer Aufgabe, geistiges Eigentum im Interesse der forschenden Dozenten und Studenten zu managen. In
Österreich war das Universitätsgesetz 2002 der Startschuss für Universitäten, im Rahmen ihrer Aufgaben Erfindungen der Wirtschaft zur Nutzung anzutragen.


Weitere Informationen: http://www.epo.org/learning-events.html


Original Kolumne 06/2013